Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz

 

Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

 

 

Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten

 

Muelltonne

 

 

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.

Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.

Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.

 

Ihre Altgeräte können Sie kostenlos an folgenden Erfassungsstellen abgeben:

 

RheVeTec GmbH & Co. KG

Borsigstr. 4 C

52531 Übach-Palenberg

Für Rückgaben von weiter enfernten Kunden, stellen wir die Anschriften der nächsgelegen Annahmestelle bei Bedarf zur Verfügung

 

[Hinweis: Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, für den Verbraucher in zumutbarer Nähe Rückgabemöglichkeiten zu schaffen. Händler können grundsätzlich wählen, wie sie dieser Pflicht nachkommen wollen, z.B. durch Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben (die Caritas oder die Lebenshilfe betreiben Werkstätten, in denen Elektroaltgeräte recycelt werden). Bei Rücksendemöglichkeiten ist es die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Händler Vertragsbeziehungen unterhält].